Beschwerdesystem

Unser Büro wird alles tun, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Dennoch kann es sein, dass Sie mit einigen Aspekten unserer Dienstleistung nicht ganz zufrieden sind.
Unser Büro wird alles tun, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Dennoch kann es sein, dass Sie mit einigen Aspekten unserer Dienstleistung nicht ganz zufrieden sind.Wenn Sie mit der Qualität unserer Dienstleistung oder der Rechnungsstellung nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren eigenen Anwalt. Wenn Sie mit ihm/ihr keine Lösung finden, können Sie Ihre Beschwerde an unseren Beschwerdebeauftragten Herrn J.H. Mastenbroek oder seinen Stellvertreter richten, wenn die Beschwerde ihn/sie betrifft.Die Beschwerde wird gemäß unserem internen Beschwerdeverfahren behandelt. Sie können diese unten sehen.In Absprache mit Ihnen werden wir versuchen, so schnell wie möglich eine Lösung für das entstandene Problem zu finden. Wir werden Ihnen diese Lösung immer schriftlich bestätigen. Beschwerdeverfahren des Amtes Bout Advocaten Artikel 1 BegriffsbestimmungenIm Rahmen dieser Regelung für Dienstaufsichtsbeschwerden gelten die folgenden Definitionen:
  • Beschwerdejede schriftliche Äußerung der Unzufriedenheit durch den Mandanten oder im Namen des Mandanten gegenüber dem Rechtsanwalt oder den unter seiner Verantwortung tätigen Personen über den Abschluss und die Ausführung eines Vertrages über berufliche Dienstleistungen, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen oder die Höhe des Honorars, wobei es sich nicht um eine Beschwerde im Sinne von § 4 des Rechtsanwaltsgesetzes handelt;
  • Beschwerdeführer: der Kunde oder der Vertreter des Kunden, der eine Beschwerde einreicht;
  • Beschwerdebeauftragter: der mit der Bearbeitung der Beschwerde beauftragte Rechtsanwalt;
 Artikel 2 Anwendungsbereich
  1. Dieses Beschwerdeverfahren gilt für jeden Mandatsvertrag zwischen Bout Advocaten und dem Mandanten.
  2. Jeder Rechtsanwalt von Bout Advocaten sorgt für die Bearbeitung von Beschwerden gemäß dem Beschwerdeverfahren der Kanzlei.
 Artikel 3 ZieleDer Zweck dieses Beschwerdemanagements ist es,:
  1. Einrichtung eines Verfahrens zur konstruktiven Bearbeitung von Kundenbeschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums;
  2. Einführung eines Verfahrens zur Ermittlung der Ursachen von Kundenbeschwerden;
  3. Verbesserung der Dienstleistungsqualität durch Bearbeitung und Analyse von Beschwerden.
 Informationen nach Artikel 4 bei Dienstantritt
  1. Dieses Beschwerdeverfahren ist auf der Website von Bout Advocaten öffentlich zugänglich gemacht worden. Vor Abschluss des Mandatsvertrags informiert der Rechtsanwalt den Mandanten darüber, dass die Kanzlei über ein Beschwerdeverfahren verfügt und dass dieses für die Dienstleistungen gilt.
  2. Eine Beschwerde im Sinne von Artikel 1 dieses Beschwerdesystems, die nach der Behandlung nicht gelöst wird, kann dem zuständigen niederländischen Zivilgericht zur verbindlichen Entscheidung vorgelegt werden
 Artikel 5 Internes Beschwerdeverfahren
  1. Wenn sich ein Kunde mit einer Beschwerde an die Kanzlei wendet, wird diese an Herrn M. gerichtet. J.H. Mastenbroek, der somit als Beschwerdebeauftragter fungiert. Falls sich eine Beschwerde gegen Mr. J.H. Mastenbroek wird Herr sein. G.M. Tiddens in seiner Eigenschaft als Beschwerdebeauftragter.
  2. Der Beschwerdebeauftragte unterrichtet die beschuldigte Person über die Einreichung der Beschwerde und gibt dem Beschwerdeführer und der beschuldigten Person Gelegenheit, die Beschwerde zu erläutern.
  3. Die Person, über die eine Beschwerde eingereicht wurde, versucht, gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung zu finden, unabhängig davon, ob der Beschwerdebeauftragte eingeschaltet wurde oder nicht.
  4. Der Beschwerdebeauftragte regelt die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Beschwerde oder teilt dem Beschwerdeführer eine Abweichung von dieser Frist unter Angabe von Gründen mit und gibt eine Frist für die Stellungnahme zu der Beschwerde an.
  5. Der Beschwerdebeauftragte unterrichtet den Beschwerdeführer und den Beschwerdegegner schriftlich über die Stellungnahme zur Begründetheit der Beschwerde, unabhängig davon, ob sie mit Empfehlungen verbunden ist oder nicht.
  6. Wenn die Beschwerde zufriedenstellend bearbeitet wurde, unterzeichnen der Beschwerdeführer, der Beschwerdebeauftragte und die beschwerte Person das Urteil über die Begründetheit der Beschwerde.
 Artikel 6 Vertraulichkeit und kostenlose Bearbeitung von Beschwerden
  1. Der Beschwerdebeauftragte und die Person, gegen die sich die Beschwerde richtet, sind zur Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Beschwerden verpflichtet.
  2. Der Beschwerdeführer ist nicht verpflichtet, eine Entschädigung für die Kosten der Bearbeitung der Beschwerde zu zahlen.
 Artikel 7 Zuständigkeiten
  1. Der Beschwerdebeauftragte ist für die rechtzeitige Bearbeitung der Beschwerde verantwortlich.
  2. Die beschwerte Person hält den Beschwerdebeauftragten über jeden Kontakt und eine mögliche Lösung auf dem Laufenden.
  3. Der Beschwerdebeauftragte wird den Beschwerdeführer über die Bearbeitung der Beschwerde auf dem Laufenden halten.
  4. Der Beschwerdebeauftragte führt die Beschwerdeakte.
 Artikel 8 Registrierung von Beschwerden
  1. Der Beschwerdebeauftragte nimmt die Beschwerde zusammen mit dem Beschwerdegegenstand auf.
  2. Eine Beschwerde kann in mehrere Themen unterteilt werden.