Sie haben etwas geschaffen. Einen Text, ein Design, ein Foto oder eine Software. Aber was ist, wenn jemand es ohne Erlaubnis verwendet?
Das Urheberrecht schützt den Ausdruck kreativer Arbeit. Ganz gleich, ob Sie in der Kunst, den Medien, der Technologie oder der Wirtschaft tätig sind, die Chancen stehen gut, dass Sie (bewusst oder unbewusst) wertvolle Werke schaffen oder nutzen, die durch das Urheberrecht geschützt sind.
Bout Advocaten hilft Ihnen, diese Rechte zu verstehen, zu nutzen und durchzusetzen. Wir beraten und prozessieren in komplexen Urheberrechtsfragen für Urheber, Unternehmen und Institutionen, die verhindern möchten, dass ihr Werk ohne Erlaubnis verwendet wird, oder die umgekehrt wissen möchten, was im Rahmen des Gesetzes erlaubt ist.
Das Urheberrecht ist das exklusive Recht des Schöpfers, sein Werk zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Dieses Recht entsteht automatisch, sobald ein Werk geschaffen wird. Anders als beispielsweise beim Marken-, Design- oder Patentrecht ist keine Registrierung oder Anmeldung erforderlich.
Eine Voraussetzung ist, dass das Werk ausreichend originell ist. Nach dem Gesetz muss ein Werk seinen eigenen, originellen Charakter haben und den persönlichen Stempel des Schöpfers tragen. Mit anderen Worten: Es muss aus freien, kreativen Entscheidungen hervorgehen.
Das Urheberrecht schützt also nicht die Idee, sondern ihre Ausarbeitung. Dazu gehören ein Text, ein Bild, ein Musikstück, ein Film, ein Design oder ein Softwarecode. Selbst kurze Texte, Logos oder Töne können unter Umständen Schutz genießen.
Im Prinzip ist der Schöpfer des Werks der Rechteinhaber. Dies kann eine Einzelperson sein, z. B. ein Fotograf, Schriftsteller oder Programmierer, aber auch eine Organisation oder ein Unternehmen.
Für Unternehmer ist die Frage, wer die Rechte besitzt, oft komplex. In der Praxis kommt es regelmäßig zu Diskussionen darüber, insbesondere wenn ein Werk in Auftrag gegeben, im Angestelltenverhältnis entwickelt oder in Zusammenarbeit geschaffen wurde. Einige Grundsätze:
Wir stellen Ihre Rechtsposition klar dar und helfen Ihnen, schlüssige Vereinbarungen zu treffen.
Obwohl das Urheberrecht dem Schöpfer grundsätzlich ausschließliche Rechte einräumt, erkennt das Gesetz an, dass bestimmte Nutzungen auch ohne Genehmigung möglich sein sollten. Das Urheberrechtsgesetz sieht daher verschiedene Ausnahmen und Beschränkungen vor, zum Beispiel im Interesse der Informationsfreiheit, der Bildung, der Parodie oder der technischen Innovation.
Ein bekanntes Beispiel ist das Zitatrecht: Es ist erlaubt, einen Auszug aus einem Werk zu kopieren, z. B. in einer Rezension, einem Artikel oder einer wissenschaftlichen Veröffentlichung, sofern das Zitat zweckmäßig und angemessen ist und mit einer Quellenangabe versehen wird. Auch Parodien, Karikaturen und die Verwendung zu Bildungszwecken fallen unter anerkannte Ausnahmen.
Es gibt auch eine Regelung für Privatkopien, die es Privatpersonen erlaubt, unter bestimmten Bedingungen Kopien eines Werks für den privaten Gebrauch anzufertigen. In der digitalen Praxis ist auch die vorübergehende technische Vervielfältigung erlaubt, beispielsweise das Laden einer Website. Darüber hinaus wurden seit der Einführung der europäischen DSM-Richtlinie neue Ausnahmen aufgenommen, darunter solche für Text- und Data-Mining, die für KI, Datenanalyse und digitale Forschung relevant sind.
Diese Ausnahmen bieten zwar Spielraum, sind aber streng geregelt. In der Praxis führt dies oft zu juristischen Auseinandersetzungen. Wann ist die Verwendung ohne Erlaubnis erlaubt, und wann handelt es sich trotzdem um eine Verletzung? Wir geben Ihnen dazu klare Ratschläge.
Unsere Anwaltskanzlei bietet spezialisierte Rechtsberatung im gesamten Bereich des Urheberrechts. Wir helfen Urhebern, Unternehmen, Institutionen und kreativen Dienstleistern, die eine klare rechtliche Beratung zum Schutz, zur Nutzung oder zur Verwertung kreativer Leistungen benötigen.
Ob es sich um ein Kunstwerk, ein Design, einen Text, eine Software, ein Foto oder ein Produktdesign handelt; wenn es sich um eine kreative Leistung handelt, helfen wir Ihnen, die Rechtslage zu klären und Ihre Rechte zu wahren.
Unsere Beratung umfasst:
Wir beschäftigen Anwälte mit Spezialkenntnissen im Recht des geistigen Eigentums. Wir befassen uns täglich mit Fragen des Urheberrechts, verfolgen aufmerksam die Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prozessführung in Fällen des geistigen Eigentums.
Unsere (nationalen und internationalen) Kunden schätzen unsere juristische Schärfe, unser strategisches Verständnis und unsere klare Kommunikation. Wir übersetzen komplexe Vorschriften in konkrete Lösungen. Ob es um präventive Beratung, vertraglichen Schutz oder einen laufenden Rechtsstreit geht: Wir sorgen dafür, dass Ihre kreative Arbeit rechtlich abgesichert ist.
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