Gesundheitspflege

Umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung für Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsdienstleister.

Dynamische Gesetzgebung im Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen entwickelt sich ständig weiter. So haben das Gesetz über die Zwangsbehandlung psychisch Kranker (Wvggz) und das Gesetz über Betreuung und Zwang (WZD) das seit langem geltende Gesetz über die besondere Einweisung in psychiatrische Krankenhäuser (BOPZ) ersetzt, und es wurden bereits mehrere Änderungen durch umfassende Gesetze vorgenommen. Ist die Rechtsprechung im Anschluss an die Änderungen des BIG-Gesetzes vom Zentralen Disziplinargericht noch nicht konkretisiert worden? Das Gleiche gilt für die Mitbestimmung, die mit dem Inkrafttreten des Klientenbeteiligungsgesetzes (WMZC2018) den Klientenräten mehr Befugnisse einräumt.

Entwicklungen in der Langzeitpflege und Betreuung

Das Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) wird ab dem 1. Januar 2021 auf psychisch Kranke ausgeweitet. Die Aufsichtsbehörde für das Gesundheits- und Jugendwesen (IGJ) überarbeitet ihren Aufsichtsrahmen und ihre Durchsetzungsrichtlinien und wird zunehmend verpflichtet sein, ihre Untersuchungen zu veröffentlichen. Kürzlich wurde das Gesetz über die Aufsicht über juristische Personen (WTR) vom Senat verabschiedet, so dass für Gesundheitseinrichtungen, die in Form einer Stiftung tätig sind, die neuen Kündigungs- und Haftungsvorschriften gelten werden. Außerdem wird das WTZi demnächst durch das WTZa ersetzt (und das WTZa-Anpassungsgesetz ist bereits in Vorbereitung).
All diese Änderungen zielen unter anderem darauf ab, die Qualität der Versorgung zu verbessern, die Gesundheitsmärkte zu regulieren und ein möglichst nachfrageorientiertes Management aufrechtzuerhalten.

Verschiedene Rechtsgebiete

Das Recht des Gesundheitswesens umfasst mehrere Rechtsbereiche, darunter:

  • allgemeines Zivilrecht, einschließlich Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Rahmenbedingungen für die Auftragsvergabe, Vergaberecht und Versicherungsrecht;
  • Verwaltungsrecht sowohl in Bezug auf Entscheidungen des IGJ, des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport, der Gemeinden im Rahmen des WMO als auch in Bezug auf Lizenzvergabe und Beschaffung;
  • Beschwerden und Streitigkeiten des Wkkgz einschließlich des Disziplinarrechts nach dem BIG-Gesetz;
  • Baurecht;
  • Haftungsrecht
  • Recht in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz.

Rechtliche Unterstützung und Beratung

Wir beraten und unterstützen Gesundheitsdienstleister im weiten Sinne des Wkkgz, d.h. sowohl einzelne Gesundheitsdienstleister und Gesundheitseinrichtungen als auch einzelne Mandanten in allen genannten Bereichen. Außerdem fungieren wir regelmäßig als Sparringspartner in strategischen Fragen für (Geschäftsführer) und/oder den Aufsichtsrat. Mit unserem juristischen Fachwissen helfen wir unseren Kunden proaktiv, zukunftssichere Entscheidungen zu treffen. Wir sind in Aufsichtsräten tätig und halten Vorträge, so dass wir die „Welt“ des Gesundheitswesens besser von innen kennen.

Rechtsgebiete

Gesundheitswesen
Körperverletzung