Schuldsanierung

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Gesetz über die Umschuldung von Schulden natürlicher Personen

Die gesetzliche Umschuldungsregelung für natürliche Personen (im Folgenden: WSNP) trat Ende 1998 in Kraft. Das WSNP ergänzt das Konkursgesetz (weiter: Fw.) und ermöglicht einerseits Bürgern mit finanziellen Problemen eine schuldenfreie Zukunft und zielt andererseits auf die Wahrung der Interessen der Mitgläubiger (weiter: Gläubiger) ab.

Zweck und Funktionsweise des WSNP

Das Gesetz ist nicht als Strafe gedacht, auch wenn es so erscheinen mag. Der Treuhänder wird nämlich vom Gericht bestellt, um sicherzustellen, dass der Sanierungsempfänger (die Person, die sich an der Umschuldung beteiligt) seine Vereinbarungen einhält, und um die Post des Sanierungsempfängers zu prüfen, bevor sie den Sanierungsempfänger selbst erreicht. Um die Gläubiger zu informieren, wird der Name des Sanktionierten sogar im Amtsblatt und im Internet veröffentlicht. Außerdem erscheint der Name des Schuldners im Register der ausgesprochenen Umschuldungen unter www.wsnp.rvr.org oder auf insolvencies.rechtspraak.nl. Auf Antrag eines Gläubigers wird der Name des Sanktionierten in das Register des Bureau Krediet Registratie aufgenommen.

Die Rolle des Verwalters

Der Treuhänder versucht, den bestmöglichen Betrag von dem Sanierungsempfänger zu erhalten, um letztendlich so viel wie möglich an die Gläubiger zu verteilen.

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